Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://www.badbentheimer-ipunkt.de/ .

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte:

  • PDF-Dateien und Dokumente
    Begründung: Die Anzahl bereitgestellter Dokumente, wurden maschinell erstellt und sind teilweise älteren Datums. Eine Aufbereitung wird sukzessive stattfinden.
  • Fehlende Grafikauszeichnung durch Alternativtexte
    Begründung: Aufgrund der Menge an Grafiken werden diese sukzessive mit Alternativtexten versehen.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:

Touristinformation Bad Bentheim
Schloßstraße 18
48455 Bad Bentheim
E-Mail: info@badbentheim.de
Telefon: +495922-98330

Schlichtungsstelle

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
Fax: 0511/120-99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 24.06.2025 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 30.06.2025 überprüft.